ISMS Copilot-Lizenzvereinbarung
Hinweis: Diese Vereinbarung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Bei Fragen lesen Sie bitte unsere FAQ.
ISMS Copilot-Lizenzvereinbarung
1. Einleitung
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen [Ihrem Unternehmen] („Lizenzgeber“) und dem Nutzer („Lizenznehmer“) der auf der Plattform verfügbaren KI-Chatbots geschlossen, darunter ISO 27001 Copilot, Risk Assessment Assistant, Policy Assistant und ISMS Copilot X („Software“).
2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den hierin festgelegten Bedingungen.
3. Umfang der Nutzung
Diese Vereinbarung gilt für KI-Chatbots, die innerhalb der Plattform zugänglich sind. Kundenspezifische Versionen dieser Chatbots, die von Integrationskunden in eine Plattform integriert wurden, fallen nicht unter diese Vereinbarung. Es werden keine Schulungen unter Verwendung von Daten von Nutzern von Kunden durchgeführt, die unsere Bots in ihre Plattformen integriert haben.
4. Schulungsdaten
Die Software kann anhand anonymisierter Nutzerinteraktionen geschult werden, sofern diese Eingaben als nützlich erachtet und manuell von Administratoren ausgewählt werden. Vertrauliche Informationen, wie hierin definiert, werden nicht in die Schulungsdaten aufgenommen. Benutzerfeedback, das außerhalb von Chatbot-Interaktionen bereitgestellt wird, kann ebenfalls für das Training verwendet werden.
5. Vertrauliche Informationen
„Vertrauliche Informationen” umfassen alle von einem Benutzer bereitgestellten Informationen, die nicht für die öffentliche Bekanntgabe bestimmt sind, einschließlich geschäftlicher, finanzieller, technischer und persönlicher Daten. Diese Informationen werden nicht für das Training der Software verwendet.
6. Nutzungsrechte
Dem Lizenznehmer werden Rechte zur Nutzung der Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gewährt. Der Lizenznehmer darf nicht:
- den Chatbot modifizieren, verändern oder abgeleitete Werke davon erstellen.
- den Chatbot an Dritte weitergeben oder unterlizenzieren.
- den Chatbot für illegale Aktivitäten oder in einer Weise nutzen, die die IP-Rechte Dritter verletzt.
7. Eigentumsrechte an Daten
Der Lizenzgeber behält alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte. Alle Daten, die aus Benutzerinteraktionen und KI-Ausgaben generiert werden, sind Eigentum des Lizenzgebers, um rechtlichen Schutz vor potenziellen Ansprüchen aus geistigem Eigentum zu gewährleisten.
8. Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften
Diese Vereinbarung unterliegt französischem Recht. Die Software entspricht der DSGVO und dem EU-KI-Gesetz in Bezug auf Datennutzung und Datenschutz.
9. Transparenz und Kommunikation
Der Lizenzgeber gewährleistet Transparenz hinsichtlich der Datenerfassung und -nutzung durch ein Trust Center, um sicherzustellen, dass die Benutzer informiert sind und Vertrauen aufgebaut wird.
10. Gewährleistungen und Freistellungen
Die Software wird „wie besehen“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen hinsichtlich der Leistung, der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer nicht von Ansprüchen, Schäden oder Haftungen frei, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, einschließlich Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.
11. Kündigung
Diese Vereinbarung gilt vom 1. September bis zu ihrer Kündigung. Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen. Nach der Kündigung muss der Lizenznehmer die Nutzung der Software vollständig einstellen.
12. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen.
Durch die Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.