ISMS Copilot
FADP

FADP Copilot

Das Schweizer Datenschutzgesetz sicher umsetzen

Was der FADP Copilot kann

Geltungsbereich besonders schützenswerter Personendaten gemäss Art. 5 Bst. c verstehen

Prüfen, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 22 erforderlich ist

Schutzinstrumente für grenzüberschreitende Datenübermittlungen den Art. 16–17 sowie der Angemessenheitsliste des EDÖB zuordnen

Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen gegenüber dem EDÖB nach Art. 24 einhalten

Die vier kumulativen Voraussetzungen für die Benennung einer Vertretung in der Schweiz nach Art. 14 auslegen

Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss den Anforderungen von Art. 12 erstellen

About FADP Copilot

Das DSG (SR 235.1), in Kraft seit dem 1. September 2023, regelt die Datenschutzpflichten privater Verantwortlicher und Bundesorgane, die Personendaten natürlicher Personen in der Schweiz bearbeiten. ISMS Copilot unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – von den Bearbeitungsgrundsätzen über die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen bis hin zur grenzüberschreitenden Datenübermittlung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das DSG?

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) ist das zentrale Datenschutzrecht der Schweiz. Es gilt seit dem 1. September 2023 und regelt die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch private Verantwortliche und Bundesorgane. Es löst das Datenschutzgesetz von 1992 ab und setzt die Anforderungen des Übereinkommens des Europarats 108+ um.

Wie unterstützt der FADP Copilot bei der Compliance?

ISMS Copilot hilft Ihnen, die Pflichten des DSG auszulegen – etwa die Anforderungen an Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 22, die Bearbeitungsgrundsätze nach Art. 6 sowie die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Datenübermittlungen nach Art. 16–17. So können Sie fundierte Entscheidungen für Ihr Datenschutzprogramm treffen. Der Copilot unterstützt Ihre Analyse, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.

Wie unterscheidet sich der Sanktionsrahmen des DSG von jenem der DSGVO?

Anders als die DSGVO, die Bussgelder gegen Unternehmen vorsieht, ahndet das DSG vorsätzliche Verstösse mit Strafbussgeldern von bis zu CHF 250 000 gegenüber natürlichen Personen (Art. 60–64); die Strafverfolgung obliegt den kantonalen Behörden (Art. 65). Der EDÖB kann Anzeige erstatten, verhängt jedoch selbst keine Sanktionen.

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