NISG 2026 Copilot
Die österreichische NIS-2-Umsetzung sicher navigieren
Was der NISG 2026 Copilot kann
Prüfen Sie, ob Ihre Organisation gemäß § 24 als wesentliche oder wichtige Einrichtung einzustufen ist
Verstehen Sie die zehn Risikomanagementbereiche nach dem 3. Hauptstück des NISG 2026
Überblicken Sie die abgestuften Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen: 24 Stunden, 72 Stunden und ein Monat
Übertragen Sie die Anforderungen an die Lieferkettensicherheit auf Ihr bestehendes Lieferantenmanagement
Verstehen Sie die Verantwortung und Schulungspflichten des Leitungsorgans nach dem NISG 2026
Vergleichen Sie die Pflichten aus dem NISG 2026 mit den parallelen Anforderungen aus DSGVO und DORA
About NISG 2026 Copilot
Das NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) ist Österreichs nationales Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie und gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen mit Tätigkeit in Österreich. ISMS Copilot unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen systematisch zu durchdringen – von der Einrichtungsklassifizierung und dem Risikomanagement bis hin zu Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Aufsichtspflichten.
Für wen es gedacht ist
Häufig gestellte Fragen
Was ist das NISG 2026?
Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026), kundgemacht als BGBl. I Nr. 94/2025, ist das österreichische Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie NIS 2 (2022/2555). Es löst das bisherige NISG 2018 ab und legt aktualisierte Pflichten für wesentliche und wichtige Einrichtungen fest – unter anderem zu Risikomanagement, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, Aufsicht und Sanktionsrahmen.
Wie hilft der NISG 2026 Copilot?
Der Copilot unterstützt Sie bei der Auslegung konkreter Bestimmungen des NISG 2026 – etwa der Klassifizierungskriterien in § 24, der zehn Risikomanagementbereiche und der gestuften Meldefristen. So kann Ihr Team Compliance-Aufgaben mit dem jeweils relevanten rechtlichen Kontext strukturiert angehen.
Welche Einrichtungen müssen sich registrieren, und wo?
Einrichtungen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtungen in den Anwendungsbereich fallen, sind verpflichtet, sich elektronisch über das Portal des Bundesamts für Cybersicherheit (Cybersicherheitsbehörde) unter nis.gv.at zu registrieren. Die Registrierungsfrist nach dem NISG 2026 endet am 31. Dezember 2026.
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