ISMS Copilot
NIST SP 800-218 (SSDF)

NIST SP 800-218 (SSDF) Copilot

Das Secure Software Development Framework klar und sicher navigieren

Was der NIST SP 800-218 (SSDF) Copilot kann

Verständnis der Ergebnisabsicht hinter jeder SSDF-Practice und -Task

Mapping der PO-, PS-, PW- und RV-Practices auf Ihre bestehenden SDLC-Prozesse

Identifikation relevanter Task-Mappings zur Ausrichtung an EO 14028 §4(e)

Navigation der US-Beschaffungsanforderungen nach OMB M-26-05

Vergleich der SSDF-Practices mit Controls aus ISO 27001, SOC 2 und PCI DSS

Entwurf des SBOM-Scopes ausgerichtet an PS.3.2 und behördlichen Vertragserwartungen

About NIST SP 800-218 (SSDF) Copilot

NIST SP 800-218 (SSDF) v1.1 definiert ergebnisorientierte Practices zur Minderung von Software-Schwachstellen über den gesamten Entwicklungslebenszyklus, gegliedert in vier Practice-Familien: PO, PS, PW und RV. Der SSDF Copilot hilft Softwareherstellern und US-Bundesauftragnehmern, diese Practices auszulegen, auf bestehende Controls abzubilden und auf die Erfüllung behördenspezifischer Sicherheitsanforderungen hinzuarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist NIST SP 800-218 (SSDF)?

NIST SP 800-218, das Secure Software Development Framework (SSDF) v1.1, ist eine NIST-Publikation, die ergebnisorientierte Practices zur Reduzierung des Schwachstellenrisikos in Software definiert. Sie gliedert die Anleitung in vier Practice-Familien — Prepare the Organization (PO), Protect the Software (PS), Produce Well-Secured Software (PW) und Respond to Vulnerabilities (RV) — und wurde als Reaktion auf Executive Order 14028 herausgegeben.

Wie hilft der NIST SP 800-218 (SSDF) Copilot?

Der Copilot hilft Ihnen, einzelne SSDF-Practices und -Tasks (etwa PW.7.2, RV.1.3 oder PS.3.2) auszulegen, ihre Anwendung auf Ihre Entwicklungsumgebung zu verstehen und zu erkennen, wo bestehende Controls aus Frameworks wie ISO 27001 oder SOC 2 dieselben Ergebnisse erfüllen, ohne Nachweise zu duplizieren.

Erfordert SSDF-Konformität weiterhin ein föderales Attestierungsformular?

OMB M-26-05 hob das frühere Attestierungsregime nach M-22-18 und M-23-16 auf; Bundesbehörden müssen kein einheitliches Secure Software Development Attestation Form mehr erheben und validieren Softwaresicherheit stattdessen über behördenspezifische Risikobewertungen. Behörden können SSDF-Ressourcen weiterhin freiwillig nutzen und SBOMs vertraglich verlangen, sodass Hersteller im Bundesmarkt mit behördenspezifischen Anforderungen statt eines einheitlichen Formulars rechnen sollten.

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