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NIS-2-Betroffenheitsprüfung
Prüfen Sie in rund zwei Minuten, ob die EU-NIS-2-Richtlinie für Ihre Organisation gilt — und ob Sie eine wesentliche oder eine wichtige Einrichtung wären.
Die Einstufung folgt der Richtlinie (EU) 2022/2555, Artikel 2 & 3 sowie Anhang I & II, in Verbindung mit den KMU-Schwellenwerten der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Dieses Tool liefert einen strukturierten Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Gilt NIS 2 für mein Unternehmen?
- NIS 2 gilt grundsätzlich für mittlere und größere Organisationen, die in der EU in einem der in Anhang I (Sektoren hoher Kritikalität) oder Anhang II (sonstige kritische Sektoren) genannten Sektoren tätig sind. Einige Einrichtungstypen — darunter DNS-Diensteanbieter, TLD-Registrierungen, Vertrauensdiensteanbieter und Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikation — sind unabhängig von der Größe betroffen. Diese Prüfung geht die tatsächliche Logik der Artikel 2 und 3 durch und liefert eine strukturierte Ersteinstufung.
- Was ist der Unterschied zwischen einer wesentlichen und einer wichtigen Einrichtung?
- Beide tragen dieselben zentralen Sicherheits- und Meldepflichten. Der Unterschied liegt in der Aufsicht: wesentliche Einrichtungen unterliegen einer proaktiven Ex-ante-Aufsicht, wichtige Einrichtungen einer reaktiven Ex-post-Aufsicht. Grob sind große Einrichtungen in Anhang-I-Sektoren wesentlich, mittelgroße sowie Anhang-II-Einrichtungen wichtig — doch mehrere Sonderregeln in Artikel 3 überlagern dies, weshalb eine bloße Checkliste unzuverlässig ist.
- Ist diese NIS-2-Prüfung eine Rechtsberatung?
- Nein. Sie ist ein kostenloser, strukturierter Ausgangspunkt auf Basis des Richtlinientexts und Ihrer Angaben. Die NIS-2-Betroffenheit hängt von organisationsspezifischen Umständen ab, und mehrere Ausnahmen beinhalten eine Beurteilung Ihrer zuständigen nationalen Behörde. Bestätigen Sie das Ergebnis stets mit dieser Behörde oder Ihrer Rechtsberatung.
- Speichern Sie meine Antworten?
- Nein. Die Einstufung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt kein Formular vor dem Tool, und wir erfassen oder speichern Ihre Eingaben nicht.
- Ist NIS 2 in meinem Land bereits umgesetzt?
- NIS 2 ist eine Richtlinie und wirkt über nationales Umsetzungsrecht. Die Umsetzungsfrist endete am 17. Oktober 2024; mehrere Mitgliedstaaten schließen den Prozess noch ab. Die Prüfung zeigt den von uns zuletzt verifizierten Umsetzungsstand für Ihr Land mit Datum und Link zum offiziellen EU-Tracker.
- Wir liegen unter dem Schwellenwert — können wir NIS 2 ignorieren?
- Nicht unbedingt. Größenunabhängige Ausnahmen können auch kleine Einrichtungen erfassen, und selbst wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, geben betroffene Kunden NIS-2-konforme Sicherheits- und Meldepflichten regelmäßig vertraglich entlang der Lieferkette weiter.
Von ISMS Copilot. Die Einstufung folgt der Richtlinie (EU) 2022/2555, Artikel 2 & 3 sowie Anhang I & II, in Verbindung mit den KMU-Schwellenwerten der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Dieses Tool liefert einen strukturierten Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung.
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